Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung
Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden:
- Erststudiengänge in allen Fachbereichen an staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen und Fachhochschulen
- Aufbau- und Masterstudiengänge
Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen in Deutschland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert oder zur Promotion zugelassen sein. Für das "Stipendium auf Probe" wird lediglich eine Hochschulzulassung oder Studienplatzzusage benötigt. Nicht gefördert werden:
- ausschließliche Auslandsstudiengänge außerhalb EU
- Zweitstudiengänge
- Studienabschlussphasen
Eine Doppelförderung ist nicht möglich. Wer bereits eine Förderung von einem anderen Begabtenförderungswerk erhält, kann sich nicht bei der FES bewerben. Auch eine nur ideelle Förderung ist ausgeschlossen.
Bewerbungszeiten
- Deutsche Studienanfängerinnen und Studienanfänger direkt nach Erhalt der Immatrikulationsbescheinigung
- Diplom/Magister/Staatsexamen: bis Ende 6. Semester
- Fachhochschulstudien: bis Ende 4. Semester
- Bachelor: bis Ende 3. Semester
- Aufbau-/Masterstudiengänge (4 Semester): bis Ende 1. Semester
Dauer des Auswahlverfahrens
Das Verfahren dauert ca. 4-6 Monate.
Modus
Es gilt das Prinzip der Selbstbewerbung.
geförderte Fächer
Alle Fachrichtungen sind möglich (außer Promotionen im Bereich Medizin).
Bewerbungsfristen
Es gibt keine Bewerbungsfristen; die Anträge können jederzeit eingereicht werden.
Statistik
Die FES erhält pro Jahr über 14.000 Anfragen pro Jahr.
Daraus gehen über 3.000 Bewerbungen hervor.
Davon werden rund 800 Bewerberinnen und Bewerber neu in die Förderung aufgenommen. Der Anteil der Promovierenden beträgt dabei 1/5.
Quelle: Friedrich-Ebert-Stiftung
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